Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land NRW

Nordrhein-Westfalen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Förderebene

Land

Branchen

Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie in Ihr landwirtschaftliches Unternehmen in Nordrhein-Westfalen investieren wollen, um zu einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft beizutragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Investitionen in Ihr landwirtschaftliches Unternehmen. Dies geschieht mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union (EU).

Sie erhalten die Förderung für

  • Errichtung, Erwerb und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,
  • Investitionen in Bewässerungsanlagen, die mindestens 15 Prozent Wasser einsparen,
  • Investitionen in Frostschutzanlagen für Sonderkulturen,
  • den Kauf von neuen Anlagen der Innenwirtschaft, einschließlich der für den Produktionsprozess notwendigen Computersoftware,
  • Kauf von neuen Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, die zu einer deutlichen Minderung von Umweltbelastungen durch gezielte Unkrautbekämpfung mittels neuartiger mechanischer Verfahren führen (ausgesetzt bis zum 31.12.2024) sowie
  • allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen, Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien und den Erwerb von Patenten und Lizenzen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses ist abhängig von der Art Ihres Vorhaben und beträgt zwischen 20 Prozent bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Darüber hinaus können Sie als junge Landwirtin und junger Landwirt von maximal 40 Jahren ergänzende Zuschüsse für Investitionen in Höhe von 10 Prozent Ihres förderfähigen Investitionsvolumens erhalten. Hier gilt der Höchstbetrag von EUR 20.000.

Ihr förderfähiges Investitionsvolumen beträgt mindestens EUR 20.000, bei Investitionen zur Installation eines weichen oder elastisch verformbaren Liegebereichs bei der Kälberhaltung mindestens EUR 10.000, und maximal EUR 1,2 Millionen. Sie können es in der Förderperiode 2023 bis 2027 einmal ausnutzen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Geschäftsführung der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte im Kreis. Es wird empfohlen, dass Sie sich bei der Antragstellung durch eine erfahrene Betreuerin oder einen erfahrenen Betreuer beraten lassen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Sie müssen mehr als 25 Prozent Ihrer Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs. 2 ALG) erreichen beziehungsweise überschreiten oder als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss folgenden Zielen dienen:Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen,
  • Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten,
  • Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen Ihres Unternehmens,
  • Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse.

Unter anderem für folgende Vorhaben ist eine Förderung ausgeschlossen:

  • Erwerb von Produktionsrechten und Gesellschaftsanteilen, Tieren, Pflanzrechten oder Pflanzen,
  • Investitionen in Wohnungen und Verwaltungsgebäude,
  • Landankauf,
  • Ersatzinvestitionen sowie
  • laufende Betriebsausgaben.

Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, und Unternehmen in Schwierigkeiten.

Worauf dieser Datensatz beruht

Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. Februar 2024, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 8 vom 13. März 2024, S. 334.

Von der Quelle genannte Themen: Landwirtschaft Unternehmen Investition Junglandwirt landwirtschaftlich Produktion Agar

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land NRW

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Nordrhein-Westfalen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · agrarinvestitionsfoerderungsprogramm-afp

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