Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung
Förderdatenbank
Freistaat Thüringen
Thüringen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
26. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Kommune oder Verband in Abwasseranlagen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung.
Sie bekommen den Zuschuss hauptsächlich
- zur Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung kommunaler Kläranlagen,
- zur Errichtung von Überleitungs-/Verbindungssammlern und zugehörigen Pumpwerken,
- zur Errichtung von Mischwasserkanälen,
- zur Errichtung von Schmutz- und Regenwasserkanälen einschließlich Hebeanlagen im Trennsystem sowie
- zur Errichtung von Anlagen zur Mischwasserbehandlung sowie zur Regenwasserbehandlung beziehungsweise -rückhaltung.
Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für Bauleistungen gemäß § 1 der VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber).
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Mischwasserkanäle 40 Prozent,
- für Regen- und Schmutzwasserkanäle einschließlich Hebeanlagen im Trennsystem 60 Prozent,
- für Anlagen zur Mischwasserbehandlung sowie zur Regenwasserbehandlung beziehungsweise -rückhaltung 60 Prozent,
- für die Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung kommunaler Kläranlagen 65 Prozent sowie
- zur Errichtung von überörtlichen Ableitungsanlagen (Überleitungssammlern, Verbindungssammlern und zugehörigen Pumpwerken) 70 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Fördersatz erhöht sich um jeweils 10 Prozent, wenn das Vorhaben Bestandteil eines Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz (Maßnahmenprogramm EU-WRRL) ist.
Für Pumpwerke, Mischwasserbehandlungsanlagen sowie Kläranlagen wird die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben (inklusive Mehrwertsteuer) zusätzlich begrenzt:
- Pumpwerke/Hebeanlagen: maximal EUR 18.000 je l/s Förderleistung,
- Mischwasserentlastungsbauwerke: maximal EUR 2.400 je m3 erforderliches Nutzvolumen (zuzüglich EUR 600,00 je m3 bei erhöhten Anforderungen),
- Neubau von Kläranlagen: in Abhängigkeit vom Einwohnerwert (EW) gestaffelt bis maximal EUR 3.600 je EW Ausbaukapazität,
- Ausbau und Erweiterung vorhandener Kläranlagen: maximal EUR 1.200 je EW zusätzlicher Behandlungskapazität.
Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter EUR 50.000 werden nicht gefördert.
Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das jährliche Förderprogramm muss bis spätestens 15.6. für das Folgejahr beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) vorliegen.
Nach Aufnahme in das Programm reichen Sie Ihren Förderantrag bitte bis zum 31.12. für das Folgejahr bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Körperschaften und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechtes (insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Wasser- oder Bodenverbände), die Träger der Aufgaben der Abwasserentsorgung sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- An der Realisierung Ihres Vorhabens besteht ein erhebliches Landesinteresse.
- Ihr Vorhaben muss Bestandteil des jährlich zu erstellenden Förderprogramms des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz sein. Voraussetzung für die Anmeldung ins Förderprogramm ist eine fachtechnisch geprüfte Genehmigungsplanung.
- Ihre Maßnahmen dienen wasserwirtschaftlichen und ökologischen Zielsetzungen. Ausgeschlossen sind Vorhaben für Außengebiete, Wochenendgebiete und andere Freizeiteinrichtungen sowie zur inneren Erschließung neuer und Erweiterung vorhandener Gewerbe- und Wohnbaugebiete. Voraussetzung ist eine geprüfte abwassertechnische Gesamtkonzeption, in die sich das Vorhaben einpasst.
- Ihre Lösung muss wirtschaftlich sein.
- In den vergangenen 5 Jahren haben Sie keine Gewinne oder Überschüsse an allgemeine Haushalte der Träger, Mitglieder oder Gesellschafter (Gemeinden) abgeführt, es sei denn, die abgeführten Beträge wurden in Ihre Einrichtung vollständig wieder eingelegt.
- Ihr Vorhaben wurde nicht bereits bei der Errichtung oder einer Sanierung mit öffentlichen Mitteln gefördert.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 28. Dezember 2023, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 6 vom 5. Februar 2024, S. 215.
Von der Quelle genannte Themen: Abwasser Abwasseranlage Umweltschutz Naturschutz
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Thüringen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
26. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · abwasserentsorgung
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