Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse
Förderdatenbank
Freie und Hansestadt Hamburg
Hamburg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
17. Juli 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse nachhaltig verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie beim Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Qualitätserzeugnisse.
Die Förderung erhalten Sie vor allem für
- Veranstaltung von oder Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Märkten und Produktpräsentationen,
- Werbemaßnahmen und Verbraucherinformationen,
- Beratungsleistungen und Studien,
- Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen,
- zusätzliche projektbezogene Personalausgaben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme und kann 50 Prozent bis 90 Prozent der förderfähigen Aufwendungen betragen. In einem Förderzeitraum von 2 Jahren können Sie jedoch maximal EUR 40.000 bis EUR 80.000 erhalten.
Ihren Antrag stellen Sie spätestens 2 Monate vor dem geplanten Projektbeginn bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme
- Absatzgemeinschaften,
- sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter,
- Vereine und Verbände,
- Unternehmen sowie
- wissenschaftliche Einrichtungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bei Ihrem Projekt muss es sich um gemeinschaftliche Veranstaltungen, Initiativen oder imagefördernde Maßnahmen von mindestens 3 Akteurinnen und Akteuren der hamburgischen Agrarwirtschaft handeln.
- Ihr Projekt muss über eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage verfügen.
- Ohne Förderung ist es Ihnen nicht möglich, Ihr Projekt umzusetzen.
- Ihr Vorhaben darf nicht bereits gefördert worden sein oder eine Förderung nach anderen Bestimmungen erhalten (Ausschluss der Doppelförderung).
Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft vom 1.1.2023, Amtlicher Anzeiger vom 24.1.2023, S.94; zuletzt geändert durch Bekanntmachung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft vom 5.5.2023, Amtlicher Anzeiger vom 5.5.2023, S.617.
Von der Quelle genannte Themen: Landwirtschaft Absatzmöglichkeiten Vermarktung Qualitätserzeugnisse
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freie und Hansestadt Hamburg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
17. Juli 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · absatz-landwirtschaftlicher-erzeugnisse-qualitaets
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