Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen (Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG individueller Zugang)

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Wenn Sie sich beruflich weiterbilden oder zusätzlich qualifizieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Mitä ohjelma rahoittaa

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Ihre Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen und arbeitgeberunabhängigen berufsbezogenen oder berufsübergreifenden Weiterbildung.

Sie erhalten die Förderung vor allem für folgende Formate der beruflichen Weiterbildung:

  • eintägige und mehrtägige Seminare oder längerfristige Weiterbildungs- und Fortbildungskurse bis zu 4 Jahren,
  • unabhängig von Weiterbildungsinhalten eigenständig angebotene Supervisionen und Coachings (Gruppen- und Einzelsettings) im Umfang von höchstens 15 Zeitstunden innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr,
  • wissenschaftliche Weiterbildungsangebote sowie Weiterbildungsstudiengänge, auch in Form von Zertifikatskursen,
  • Fernlehrgänge, die auf der Grundlage des Fernunterrichtsschutzgesetzes von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind,
  • unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungsmaßnahmen, die auf Formen und Methoden des selbstgesteuerten Lernens zurückgreifen, oder Weiterbildungsmaßnahmen in Form von E-Learning, Blended Learning, Online-Formaten oder sonstigen Webinar ähnlichen Formaten.

Als Auszubildende und Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen und als Schülerin und Schüler in schulischen Ausbildungsgängen an Berufsfachschulen können Sie eine Förderung für ausbildungsbegleitende Zusatzqualifikationen erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für berufliche Weiterbildungen pauschal

  • bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben fürPersonen mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen unter EUR 2.000,
  • geringfügig Beschäftigte, die sonst keiner weiteren abhängigen oder selbstständigen Beschäftigung nachgehen,
  • Arbeitslose, die keine Leistungen der Arbeitsagenturen oder Jobcenter nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (ALG I und Bürgergeld) beziehen und hierauf keinen Anspruch haben,
  • Personen mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen unter EUR 3.000,
  • Personen ab 45 Jahren,
  • befristet Beschäftigte,
  • Teilzeitbeschäftigte bis zu 30 Stunden wöchentlich,
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, Alleinerziehende,
  • Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer nach familienbedingter Unterbrechung der Erwerbstätigkeit,
  • Menschen mit einem anerkannten Grad einer Behinderung von mindestens 30 sowie

Sie erhalten maximal EUR 25.000 je Weiterbildungsvorhaben.

Der Zuschuss für Zusatzqualifikationen während der Berufsausbildung beträgt pauschal bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 3.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

Lähteen ilmoittamat ehdot

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, die zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag in einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind,
  • Arbeitslose, die keine Leistungen der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen und hierauf keinen Anspruch haben,
  • ausschließlich für den Erwerb von Zusatzqualifikationen: volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen, die ihre Ausbildungsstätte in Sachsen-Anhalt haben, und volljährige Schülerinnen und Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen an Berufsfachschulen in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Wenn Sie sich individuell weiterbilden wollen, müssen Sie beachten:Die Weiterbildungen müssen der Entwicklung oder dem Erhalt Ihrer beruflich relevanten, fachlich-methodischen, sozialen und persönlichen Kompetenzen dienen oder Ihre Leistungsbereitschaft und -fähigkeit unterstützen.
  • Die Weiterbildungen können als berufsbegleitende Weiterbildungen in Teilzeit oder als Vollzeitmaßnahmen gefördert werden.
  • Berufsübergreifende Weiterbildungen müssen hinsichtlich ihrer Ziele, Inhalte und didaktischen Methoden ausschließlich und durchgängig auf die Arbeitswelt und das Berufsleben ausgerichtet sein.
  • Berufsbezogene Fremdsprachenkurse sowie berufsbezogene Sprachkurse Deutsch, an denen Sie teilnehmen wollen, müssen von zugelassenen Anbieterinnen und Anbietern durchgeführt werden.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Weiterbildung müssen mindestens EUR 1.000 betragen.
  • Die Zusatzqualifikationen müssen ausbildungsbegleitend durchgeführt werden und zusätzlich zu den verbindlichen Inhalten der für den Ausbildungsberuf geltenden Ausbildungsordnung oder für Schüler und Schülerinnen an Berufsfachschulen zusätzlich zu den bundes- oder landesrechtlich geregelten Ausbildungsinhalten sein.
  • Sie erhalten die Förderung besonders für Lehrgänge mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten: berufsspezifische und berufsübergreifende Spezialisierungen, IT- und Medienkompetenz sowie Stärkung der Kompetenzen und Fähigkeiten für das lebenslange Lernen und Arbeiten in der digitalen Welt, betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Fremdsprachen, sozial-kommunikative und interkulturelle Kompetenzen sowie betriebs- und ausbildungsbezogene Schlüsselqualifikationen, betriebliche Teilhabe und Mitbestimmung, Kurse zur lernunterstützenden und erfolgssichernden Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfungen während der betrieblichen Berufsausbildung.
  • Sie müssen Ihre Zusatzqualifikation bei Bildungsträgern oder in überbetrieblichen Bildungsstätten erwerben.
  • Beachten Sie bitte, dass die zuständige Stelle (Kammer) beziehungsweise die Berufsfachschule für Schülerinnen und Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen die Zusätzlichkeit der Qualifizierungsinhalte bestätigen muss.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Zusatzqualifikation müssen mindestens EUR 500,00 betragen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Personen, deren monatliches Bruttoeinkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung die geltende Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung überschreitet,
  • selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer und sowie freiberuflich Tätige im Haupt- oder Nebengewerbe,
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Bewilligung einer Zuwendung aus dieser Richtlinie im Haupt- oder Nebenerwerb ein Unternehmen gründen oder im Rahmen der Unternehmensnachfolge übernehmen oder sich als Geschäftsführende an einem Unternehmen beteiligen,
  • Arbeitslose, die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen oder hierauf einen Anspruch haben.

Mihin tämä tietue perustuu

Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 29. Juni 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 26 vom 24. Juli 2023, S. 253; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 18. April 2024, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 17 vom 29. April 2024, S. 301.

Lähteen mainitsemat aiheet: Weiterbildung Zusatzqualifikation Schüler Schülerin Auszubildende Seminar Weiterbildungskurs Coaching Arbeitnehmer

Ohjelmateksti: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Lähdesivu.

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Julkaistu

4.5.2020

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